Zahlungsschonfrist bis zum 15.6.2020 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) 26.6.2020 Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 26.6.2020 Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 24.6.2020 |